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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08   

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https://dejure.org/2010,118743
LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08 (https://dejure.org/2010,118743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - L 22 U 43/08 (https://dejure.org/2010,118743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - L 22 U 43/08 (https://dejure.org/2010,118743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Für die hier ab 01. Januar 1997 zu zahlende Rente und ab diesem Zeitpunkt zu beurteilende MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 m.w.N.).

    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S. 36 m.w.N.).

    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls kann die Höhe der MdE geschätzt werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Nach Vorliegen der Entscheidung des BSG vom 02. April 2009 (Az.: B 2 U 30/07 R) hat der Direktor der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Gastroenterologie und Hepatologie der C, B, Prof. Dr. W nach ambulanter Untersuchung der Klägerin vom 08. April 2010 ein schriftliches Sachverständigengutachten erstattet.

    Das BSG hat in seiner aktuellen Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, (so mit seiner Entscheidung vom 02. April 2009 (B 2 U 30/07 R)) die Kriterien der erhöhten Infektionsgefahr im Sinne der BK 3101 fortentwickelt und ausgeführt.

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 31 U 393/08

    BK Nr. 60 der DDR-Liste; BK Nr. 3101 der Anlage zur BKV; Einwirkungskausalität;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Der 31. Senat hat ebenfalls eine Prüfung der BK 60 vorgenommen und hat diese im Urteil vom 26. April 2009 - L 31 U 393/08 ebenso bejaht wie die BK 3101.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG a.a.O.; BSG Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BSG, (BSG Urteil vom 04. Dezember 2001, B 2 U 35/00, zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteile vom 02. April 2009, B 2 U 7/08 R und B 2 U 30/08 R, den Beteiligten im Verfahren zur Kenntnis gegeben und zitiert nach juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Als aktueller Erkenntnisstand sind solche durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse anzusehen, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (vgl. BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 20).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Kommt indes eine Infektion in Betracht, ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Durchseuchung und der Übertragungsgefahr festzustellen, ob sich im Einzelfall eine Infektionsgefahr ergibt, die nicht nur geringfügig erhöht ist (vgl hierzu BSG vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - NZA 1988, 823, 824), sondern in besonderem Maße über der Infektionsgefahr in der Gesamtbevölkerung liegt.
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter -

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